Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ambience & Atmosphere

1. Geltungsbereich / Eigentum

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ambience & Atmosphere (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Dekorations- und Eventartikeln sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Alle Mietartikel – einschließlich Kerzen, Teelichter und ggf. Blumenarrangements – bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Übertragung des Eigentums findet nicht statt.

2. Beratungstermine im Showroom

(1) Beratungstermine im Showroom sind unverbindlich und kostenfrei. Sie dienen der Vorstellung des Sortiments sowie der Besprechung von Wünschen, Vorstellungen und Mengenplanung anhand der Gästeanzahl.

(2) Ein Probetisch oder eine gestalterische Konzepterstellung ist nicht Bestandteil eines regulären Beratungstermins.

(3) Eine Konzepterstellung inklusive Probetisch kann optional hinzugebucht werden. Diese wird mit 45,00 € pro angefangene Stunde berechnet.

3. Leistungsumfang und Full-Service

(1) Beim Full-Service wird ein individueller Pauschalpreis vereinbart, zzgl. Fahrtkosten und Kosten der gewünschten Mietartikel. Kalkulationsgrundlage der Fahrtkosten sind in der Regel bis zu sechs Fahrten (Locationcheck, Auf- und Abbau jeweils Hin- und Rückfahrt).

(2) Der Full-Service umfasst ausschließlich die im Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen, insbesondere Lieferung, Auf- und Abbau der eigenen Mietartikel sowie Reinigung.

(3) Nicht Bestandteil des Vertrages sind insbesondere:

  • Auf- und Abbau von Tischen und Stühlen
  • Eindecken von Tischwäsche oder Geschirr
  • Arbeiten an Fremdmobiliar oder Fremdmaterial

Diese Leistungen können gesondert vereinbart und berechnet werden.

(4) Der Full-Service beinhaltet eine Konzepterstellung (ca. 1–2 Stunden) inklusive Probetisch.

(5) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots zustande. Er wird wirksam mit Zugang der unterschriebenen Auftragsbestätigung sowie fristgerechtem Eingang der vereinbarten Anzahlung und Kaution.

(6) Wird nachträglich statt des Full-Service ein reiner Verleih gewünscht oder der Vertrag storniert, wird die bereits erbrachte Konzepterstellung mit 45,00 € pro angefangene Stunde berechnet.

4. Sonderleistungen

Sonderleistungen sind zusätzliche, nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen und werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere:

  • Auf- und Abbau von Tischen und Stühlen
  • Eindecken fremder Tischwäsche oder fremden Geschirrs/Bestecks
  • Abhängen oder Befestigungsarbeiten an Wänden, Heizkörpern o. Ä.
  • Verarbeitung oder Integration von Fremdmaterial

5. Mietpreise / Mindestabnahme

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Maßgeblich ist das individuelle Angebot.

(2) Die Mietpreise verstehen sich pro Artikel und pro Mieteinheit (4 Tage).

(3) Für reine Verleihkunden gilt ein Mindestbestellwert von 150,00 €.

(4) Lieferung und Abholung sind optional gegen Berechnung von 1,20 € pro gefahrenem Kilometer möglich.

6. Mietdauer

(1) Die reguläre Mietdauer beträgt 4 Tage (1 Tag vor Veranstaltung, Veranstaltungstag, 2 Tage danach).
Bei Full-Service-Leistungen endet die Mietzeit regelmäßig am Tag nach der Veranstaltung.

(2) Eine vorzeitige oder ungenutzte Rückgabe begründet keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.

(3) Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Verzögerungstag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Gesamtmiete zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Mietzeitverlängerung

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Verfügbarkeit möglich. Hierfür werden 10 % der vereinbarten Gesamtmiete pro zusätzlichem Tag berechnet.

8. Abholung Mietartikel

Die Abholung erfolgt in der Regel freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr im Showroom. Abweichungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

9. Reinigungs- und Servicepauschale / Sorgfaltspflicht des Mieters

(1) Für die Reinigung und Aufbereitung der Mietgegenstände wird eine einmalige Servicepauschale in Höhe von 79,00 € pro Auftrag erhoben. Diese Pauschale umfasst insbesondere die üblichen Vor- und Nachbereitungsarbeiten, die Reinigung im üblichen Umfang, die Prüfung der Mietgegenstände nach Rückgabe sowie Verpackungsarbeiten. Die Pauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet und ist vom Mieter zu entrichten.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie die ihm zur Verfügung gestellten Pflege-, Nutzungs- und Verpackungshinweise zu beachten. Diese Hinweise werden dem Mieter in geeigneter Form (z. B. als Handout) zur Verfügung gestellt.

(3) Die Rückgabe der Mietgegenstände hat vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen.

(4) Weisen die Mietgegenstände bei Rückgabe über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen oder Verunreinigungen auf, die nicht von der Servicepauschale gemäß Absatz (1) erfasst sind, ist der Vermieter berechtigt, die hierdurch entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten gesondert in angemessener und nachweisbarer Höhe in Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Lieferservice

(1) Der Lieferservice ist optional buchbar und umfasst Transport (Anlieferung und Abholung) der Mietartikel.

(2) Die Kosten betragen 1,20 € pro gefahrenem Kilometer.

(3) Bei Inanspruchnahme des Lieferservices sind die Mietartikel während des Transports durch den Vermieter versichert.

10. Konzepterstellung (Verleihkunden)

Die Konzepterstellung ist für reine Verleihkunden optional buchbar und wird mit 45,00 € pro angefangene Stunde berechnet.

11. Kaution

(1) Die Kaution beträgt 30 % der vereinbarten Gesamtsumme der Mietartikel.

(2) Die Kaution wird mit der Anzahlung fällig.

(3) Nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe wird die Kaution mit der Schlussrechnung verrechnet.

12. Stornierung / Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Es gelten folgende pauschalierte Rücktrittskosten:

  • ab Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Gesamtsumme
  • ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichtabnahme: 100 %

13. Zahlungsbedingungen

(1) Innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss sind 25 % Anzahlung sowie 30 % Kaution zu leisten.

(2) Der Restbetrag ist nach Rückgabe bzw. Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14. Beschädigung / Verlust

Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Mietartikel während der Mietdauer, sofern er die Beschädigung zu vertreten hat. Es werden die erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zum Zeitwert berechnet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Nutzung / Haftung

(1) Die Mietartikel sind pfleglich zu behandeln.
(2) Offene Flammen (Kerzen/Teelichter) dürfen nur unter Aufsicht verwendet werden. Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
(3) Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

16. Abnutzung der Verleihartikel

Die Verleihartikel sind Mietgegenstände und unterliegen einem regelmäßigen Gebrauch. Gebrauchs- sowie alters- und nutzungsbedingte Abnutzungsspuren stellen keinen Mangel dar. Der Mieter hat sich vor Abschluss des Mietvertrages vom Zustand der Verleihartikel zu überzeugen. Mit Vertragsschluss gelten die Verleihartikel als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und mangelfrei übernommen. Eine nachträgliche Geltendmachung von Mängeln, die auf Gebrauchs- oder Abnutzungsspuren beruhen, ist ausgeschlossen.

17. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen nur bei ausdrücklich vereinbarter Anpassung oder nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand 24.02.2026

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